Kitten-Infos

Allgemeines zu unseren Kitten

Unsere Birmchen wachsen inmitten unserer Familie mit größter Sorgfalt und Zuwendung auf, sie sind sämtliche Alltagsgeräusche gewöhnt und werden regelmäßig tierärztlich begutachtet und entsprechend versorgt. Außerdem achten wir von Anfang an auf hochwertiges, zucker- und getreidefreies, Futter mit hohem Fleischanteil.

Unsere Schwabencandies verlassen frühestens mit 13 Wochen ihr Nest. Gerne bringen wir sie persönlich, sofern es uns möglich ist, in ihr neues Zuhause. Zu diesem Zeitpunkt sind sie mehrfach entwurmt, zweimal gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft und gechipt. In ihrem Gepäck haben sie einen Stammbaum der GdK e.V., einen Heimtierausweis sowie ein Starterpaket mit etwas Futter und Spielzeug, um die Eingewöhnung im neuen Zuhause zu erleichtern. Auf Wunsch und gegen Kostenübernahme durch den Käufer, lassen wir selbstverständlich auch weitere Untersuchungen oder Tests bei den Kitten durchführen.

Wir freuen uns, wenn der Kontakt zu den neuen Familien erhalten bleibt, damit wir die Entwicklung mitverfolgen können. Selbstverständlich stehen wir auch jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Wenn Sie Interesse an einem unserer Kitten haben, setzen Sie sich gerne rechtzeitig mit uns in Verbindung. Es werden jedoch grundsätzlich keine Kitten über das Internet verkauft. Die Internetpräsenz dient lediglich als Orientierungshilfe.

Da das Wohlergehen unserer Birmchen oberste Priorität hat, ist uns ein persönliches Kennenlernen ab der 8. Lebenswoche (nach der ersten Impfung) sehr wichtig. Wir geben unsere Birmchen daher auch nur in liebevolle und verantwortungsbewusste Hände ab und auch grundsätzlich nicht in dauerhafte Einzelhaltung oder ungesicherten Freigang.
 

Preise unserer Kitten 

Liebhaberkitten: 950,00 EUR

Zucht- und Showtiere nach Absprache

 

Wichtige Infos für Interessenten an einem unserer Liebhaberkitten: Wir verkaufen keine Tiere mit denen "vielleicht einmal gezüchtet wird" oder für "einmal Babies haben"! Daher wird bei einem Liebhaberkitten vertraglich festgehalten, dass ein Kastrationsnachweis (mit Chip-Nummer!) innerhalb des ersten Lebensjahres vorgelegt werden muss. Sollte dieser Verpflichtung nicht nachgekommen werden, werden wir rechtliche Schritte einleiten und der Differenzbetrag zu einem Zuchttier wird umgehend fällig.  

Sollten Sie mit einem Zucht-Gedanken spielen, sprechen Sie uns daher jederzeit gerne an. 

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